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Vorbemerkung zur Selbstbehandlung mit homöopathischen Mitteln

Homöopathische Heilmittel werden in der Klasssischen Homöopathie zur sogenannten „konstitutionellen Therapie“ eingesetzt, die immer mit einer ausführlichen Anamneseerhebung verbunden ist.  Dabei werden Besonderheiten und Probleme des einzelnen Menschen berücksichtigt, die in den Bereichen von Intellekt, Emotionen und  des Körpers auftreten. Diese Vorgehensweise dient der tiefgreifenden, umfassenden Heilung von Körper, Geist und Seele.

Zur Behandlung akuter Beschwerden kann man homöopathische Heilmittel auch situations- oder symptombezogen anwenden. Dies entspricht einer Selbstmedikation mit allopathischen Medikamenten; beispielweise der Einnahme einer Schmerztablette bei Kopfschmerzen oder der Anwendung einer abschwellenden Salbe nach einer Prellung.

Die homöopathische Selbstbehandlung sehr selten auftretender Beschwerden ist nur dann angezeigt, wenn eine ärztliche Untersuchung und Behandlung eindeutig nicht nötig ist. Anderenfalls drohen ernste gesundheitliche Gefahren durch „Maskierung“ der Symptome. Maskierung bedeutet in diesem Zusammenhang, daß nur Schmerz oder andere Hinweissymptome kurzzeitig abgemildert sind oder verschwinden, die ursprüngliche Erkrankung aber noch nicht ausgeheilt ist. So kann durch den rein symptomatischen Einsatz von homöopathischen Heilmitteln beispielsweise der Druck- und Bauchschmerz bei einer akuten Appendicitis abklingen, die Entzündung des Blinddarms aber weiterbestehen und die Indikation für eine dringende Operation erheblich erschwert werden.

Neben einer konstitutionellen Therapie sollte die Selbstmedikation mit homöopathischen Mitteln auch in akuten Situationen nur nach Rücksprache mit dem homöopathisch behandelnden Therapeuten erfolgen!